Die europäische Datenschutzaufsichtsbehörde (EDPS) hat entschieden, dass es illegal ist, EU-Bürger aufgrund ihrer politischen Ansichten zu targetieren. Die Europäische Kommission verstieß gegen den Datenschutz, indem sie Bürger mit Anzeigen ansprach, die sensible persönliche Daten basierend auf ihren politischen Ansichten verwendeten. Diese Entscheidung folgt auf eine Datenschutzbeschwerde der österreichischen Digitalrechtsgruppe Noyb wegen zielgerichteter Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vorschlag „Chat Control“. Dieser umstrittene Vorschlag sieht die obligatorische Überwachung aller privaten Kommunikationen vor, um die Verbreitung von Material zur sexuellen Kindesausbeutung zu stoppen.
Die EU-Kommission führte vom 15. bis 28. September 2023 eine gezielte Werbekampagne auf X (ehemals Twitter) durch, um das Bewusstsein für den Vorschlag zur Regulierung sexuellen Kindesmissbrauchs zu erhöhen. Die Kampagne richtete sich an Nutzer in acht Mitgliedsstaaten (Belgien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden). Die Kommission veröffentlichte jedoch nicht nur politische Botschaften, die die CSAM-Scan-Vorschläge unterstützten, sondern zielte auch auf Nutzer basierend auf deren Interessen ab, darunter bestimmte Schlüsselwörter wie #Qatargate, Brexit, Marine Le Pen, Alternative für Deutschland, Vox, Christian, Christenfeindlichkeit und Giorgia Meloni.
Experten von Noyb erklärten, dass Werbetreibende oft „Proxy-Daten“ verwenden, die eng mit politischem Denken verbunden sind, um politische Ansichten zu targetieren. Die Entscheidung der EDPS stimmt mit der Beschwerde von Noyb überein – das Verhalten der EU-Kommission verstieß gegen die DSGVO-Regeln zur Verwendung persönlicher Daten durch die Verarbeitung der politischen Interessen der Menschen „ohne gültige rechtliche Grundlage“.
Trotz dieser gezielten Kampagne können sich die EU-Mitglieder immer noch nicht auf den Chat Control-Vorschlag einigen. Am 12. Dezember 2024 scheiterte der Gesetzesentwurf erneut daran, die notwendige Unterstützung zu erhalten.
Die Datenschutzgesetzgebung, insbesondere die DSGVO, bietet besonderen Schutz für sensible Daten wie politische Meinungen. Eine Verarbeitung ist nur unter sehr begrenzten Bedingungen erlaubt, zum Beispiel durch explizite Einwilligung, die in diesem Fall nicht erfolgte.
Der Kampf gegen die politische Mikro-Targetierung zeigt, dass Behörden und Politiker auf rechtswidrige Werbemaßnahmen reagieren und die Privatsphäre der Bürger schützen müssen.